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Allgemeine Geschäfts - und Versteigerungsbedingungen: VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN 1.Die Versteigerung wird von der Köhler & Corinphila Online Auktionen GmbH, Wilhelmstrasse 48, 65138 Wiesbaden, Deutschland (Versteigerer) ausschließlich über die Internet-Auktionsplattform www.koehler-corinphila.com durchgeführt. Die Versteigerung ist freiwillig und öffentlich. 2.Die Versteigerung wird von einem Auktionator geleitet, der während der gesamten Online-Auktion durchgehend anwesend ist. Der Auktionator nimmt die von Bietern zu Losen über Internet abgegebenen (An)Gebote (Willenserklärungen von Bietern) entgegen und erklärt zu jedem aufgerufenen Los nach Einlangen aller Gebote bzw. bei Ausbleiben weiterer Gebote mit einem online erteilten Zuschlag die Annahme des obsiegenden Höchstgebotes des Bestbieters (Willenserklärung des Auktionators). Der Auktionator kann jederzeit in den Auktionsablauf eingreifen. Er kann z. B. die Auktion anhalten, Zuschläge verweigern oder aufheben, Lose neuerlich ausrufen, Gebote ablehnen oder Bieter inklusive deren Geboten von der Versteigerung ganz ausschließen. 3.Für die Teilnahme an Versteigerungen ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Sie ist nur durch eine volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person bei Angabe vollständiger und wahrheitsgemäßer Daten unter eigenverantwortlich gewählten und geheim zu haltenden Benutzernamen samt Passwort zulässig. Pro Person ist nur eine Registrierung erlaubt. Eine Postfachadresse ist unzulässig. Juristische Personen müssen über namentlich genannte und vertretungsberechtigte natürliche Personen registriert werden. Der Versteigerer kann eine Registrierung ohne Begründung aufheben. Schäden aus unrichtigen oder nicht aktuell gehaltenen Daten hat die registrierte Person zu tragen. Der Versteigerer behandelt die Daten vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter, es sei denn, es bestehen hierzu gesetzliche oder aus der Auktion resultierende Verpflichtungen. Benutzernamen und Passwort ermöglichen das Einloggen bei allen Auktionen des Versteigerers. Der Versteigerer haftet nicht für Schäden aus einer missbräuchlichen Verwendung von Benutzernamen und Passwort. 4.Mit Registrierung bzw. Gebotsabgabe gelten die Versteigerungsbedingungen als vollinhaltlich anerkannt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt und entfalten keine Wirksamkeit. 5.Alle Lose werden im fremden Namen und für Rechnung von Einlieferern versteigert. Der Versteigerer ist aber ermächtigt, Rechte von Einlieferern aus deren Aufträgen und Verträgen aus der Versteigerung im eigenen Namen geltend zu machen. Jedes Los mit Marken verfügt über mindestens eine Prüfmitteilung einer anerkannten Prüfinstitution. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder aufzuteilen. Die Lose werden vor jeder Versteigerung im Internet als Einladung zur Angebotsabgabe präsentiert. Ab dann können auf sie über Internet Vorabgebote abgegeben werden. 6.Die reale Besichtigung von Losen ist eine Woche vor der Auktion nach Voranmeldung beim Versteigerer möglich. Dabei können sich Interessenten Eigenschaften von Losen in einem persönlichen Gespräch erläutern lassen. 7.Als Steigerungsstufen gelten bei Versteigerungen: ab Steigerungsstufen 1 € 1 € 20 € 2 € 50 € 5 € 200 € 10 € 500 € 20 € 1.000 € 50 € 2.000 € 100 € 8.Online-Live-Gebote auf Lose sind im Internet am Auktionstag ab Aufruf eines Loses möglich. Die Live-Gebotsabgaben erfolgen dynamisch-interaktiv in einem offenen und zeitlich unlimitierten Bieterduell. (Preisfindungsverfahren, bei dem Bieter auf die Gebote von Konkurrenten unmittelbar reagieren können). Vorabgebote werden dabei Interesse wahrend (mit)ausgeführt, d. h., sie werden nur insoweit ausgeschöpft, um anderweitig vorliegende Gebote um eine Steigerungsstufe zu überbieten. Alle Gebote sind Angebote auf Erteilung des Zuschlages. Mit einem Übergebot erlischt das bis dahin verbindliche Höchstgebot, es sei denn, das Übergebot wird vom Auktionator unverzüglich zurückgewiesen. Die Wirkung von Geboten bzw. der jeweilige Gebotshöchststand werden online angezeigt. Die Ausführung von Geboten erfolgt ohne Gewähr. Der Versteigerer ist nicht verantwortlich für Computer-, Internetzugangs-, Verbindungs- oder sonstige Übermittlungsprobleme bei der Abgabe von Geboten. Irrtümer bei der Gebotsabgabe gehen zu Lasten des Bieters. Der Versteigerer ist bemüht, eine 100 %-ige Verfügbarkeit und Funktion der Versteigerungsplattform sicher zu stellen, kann dies aber nicht garantieren. Ansprüche gegen den Versteigerer aus Hard- oder Softwarestörungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. 9.Die Zuschlagserteilung durch den Auktionator wird online angezeigt. Sie erfolgt bei Ausbleiben weiterer Gebote nach mehrmaligem Ausruf eines Loses am Ende einer variablen Bietfrist zu einem im Voraus ungewissen Zeitpunkt. Den Zuschlag erhält der Meistbietende (Bei gleich hohen Geboten der Erstbietende) zu seinem obsiegenden Höchstgebot. Der Zuschlag ist die Willenserklärung des Auktionators, mit der dieser das Höchst(an)gebot eines Bieters bzw. dessen Willenserklärung annimmt. 10.Mit dem Zuschlag kommt im Wege der Versteigerung ein Kaufvertrag zwischen dem Bieter (Käufer) und dem Einlieferer (Verkäufer) zustande. (Verbindlicher Vertragsabschluss in Form einer Versteigerung nach § 156 BGB durch Gebot und Zuschlag als Willenserklärungen). Der Kaufvertrag verpflichtete den Käufer zur Abnahme aller von ihm ersteigerten Lose und zur Begleichung des Gesamtrechnungsbetrages. Wer für Dritte bietet, haftet neben den Dritten als Selbstschuldner. 11.Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 18 % des Zuschlagspreises. Die auf Provision und sämtliche sonstige Nebenleistungen (Versandkosten/Versicherung) anfallende Mehrwertsteuer (dzt. 19 %) sowie die eventuell zu entrichtende Mehrwertsteuer auf den Lospreis (dzt. 7 %) werden gesondert in Rechnung gestellt. 12.Die Gefahr geht mit dem Zuschlag, das Eigentum jedoch erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer über. 13.Alle Käufer erhalten nach der Auktion per E-Mail eine Auktionsrechnung im PDF-Format, die sofort fällig ist. 14.Der versicherte Versand ersteigerter Lose erfolgt umgehend nach Zahlungseingang auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Versandkosten sind unter „Auktionsinfo / Versandgebühren“ ersichtlich. Ab den dort angegebenen Einkaufswerten ist der Versand kostenfrei. 15.Alle Beträge, die 10 Tage nach Rechnungszustellung beim Versteigerer nicht eingegangen sind (Zahlungsverzug), unterliegen Verzugszinsen von 1 % pro angefangenem Monat. Der Zinssatz kann höher oder niedriger angesetzt werden, wenn der Versteigerer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Der Zinssatz beträgt aber mindestens 5 % über dem Basissatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so ist der Versteigerer nach Fristsetzung berechtigt, vom Käufer einen pauschalen Schadensersatz von 25 % der Zuschlagssumme als Ausgleich für entgangene Einlieferer- und Käuferprovision sowie entstandene Aufwendungen zu verlangen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens durch den Versteigerer bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug hat der Versteigerer aber auch das Recht, auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen oder unter Aufhebung des Zuschlages das Los zur Forderungsabdeckung einer Wiederversteigerung zuführen. Der säumige Käufer haftet für die neuerlichen Versteigerungskosten, -gebühren und für einen allfälligen Mindererlös, ohne auf einen Mehrerlös Anspruch zu haben. Der Versteigerer kann das Los aber auch dem Zweitbestbieter zu seinem fiktiven Bestgebot nach Wegfall der Gebote des säumigen Käufers anbieten. Kauft dieser das Los, so hat der säumige Erstkäufer den dadurch entstehenden Mindererlös und die Kosten des Zweitverkaufes zu tragen. Die Regelungen gelten sinngemäß bei einer Annahmeverweigerung bereits bezahlter Lose. 16.Die Beschreibung der Lose erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Sie wird von Umfang und Inhalt durch beigefügte Prüfmitteilungen abgedeckt. Beschriebene oder aus der Abbildung ersichtliche Mängel wie z. B. bei Abstempelung oder Zähnung können nicht reklamiert werden. 17.Reklamationen sind innerhalb der Reklamationsfrist von 14 Tagen ab Zustellung oder Übergabe der Lose beim Versteigerer vorzubringen. Der Versteigerer kann die Frist aus besonderen Gründen verlängern. Reklamierte Lose müssen im unveränderten Originalzustand zurückgegeben werden. Prüfzeichen zuständiger Verbandsprüfer sind keine Veränderung. Bei Zahlungsverzug sind Reklamationen ausgeschlossen. Bei berechtigten Reklamationen besteht ein Anspruch auf Rückerstattung von Zuschlag und Aufgeld. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, er ist aber verpflichtet, rechtzeitig angezeigte Mängelrügen unverzüglich an den Einlieferer weiterzuleiten. Im Falle einer Rückabwicklung des Kaufvertrages erstattet der Versteigerer dem Erwerber das Aufgeld, ein darüber hinausgehender Anspruch an den Versteigerer ist ausgeschlossen. 18.Bei Geboten auf Lose, die NS-Emblemen oder -Symbolen enthalten, verpflichtet sich der Bieter, diese ausschließlich für historisch-wissenschaftliche Sammelzwecke zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne der § 86 StGB, zu benutzen. 19.Nach Zustimmung werden weitere Informationen über Versteigerungen von Köhler & Corinphila Online Auktionen per E-Mail an Interessenten zugesandt. 20.Erfüllungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Wiesbaden. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nur die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen ist verbindlich. 21.Sollten Teile der Versteigerungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, oder sollten sie dies werden, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. Derartige Teile sollen durch solche ersetzt werden, die den betroffenen im mutmaßlichen oder tatsächlichen Parteienwillen am Nächsten kommen und Rechtswirksamkeit entfalten. Dasselbe gilt für die Auffüllung von Lücken. 22.Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge finden für Lose aus der Versteigerung keine Anwendung. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf von Losen. (Stand Sept./Okt. 2009) EINLIEFERUNGSBEDINGUNGEN Die Einlieferungsbedingungen sind mit den Versteigerungsbedingungen integrierter Bestandteil des zwischen Köhler & Corinphila Online Aktionen GmbH, Wilhelmstrasse 48, 65138 Wiesbaden, Deutschland (Versteigerer) und einem Einlieferer abgeschlossenen Einlieferungsvertrags, der durch den Upload einer Einlieferung über „MEINE AUKTION / LOSE EINSTELLEN“ zustande kommt. Mit Registrierung bzw. Upload gelten die Einlieferungsbedingungen und die Versteigerungsbedingungen als vollinhaltlich anerkannt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt und entfalten keine Wirksamkeit. 1.Der Einlieferer versichert, dass er uneingeschränkter Eigentümer des eingelieferten Versteigerungsgutes ist oder von so einem Eigentümer zur freien Verfügung über das Gut ermächtigt ist. Für Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten gelten besondere Bestimmungen. Der Einlieferer hat gegebenenfalls alle (insbesondere zoll- und steuerrechtliche) Bestimmungen zur Einfuhr von Versteigerungsobjekten nach Deutschland einzuhalten. Wird Versteigerungsgut aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) ohne entsprechende Zollpapiere an den Versteigerer übergeben, veranlasst der Versteigerer eine Nachverzollung. Die dabei anlaufenden Gebühren und (Einfuhr-)Steuern hat der Einlieferer zu tragen. Der Einlieferer versichert, dass seine Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. 2.Der Einlieferer haftet für alle Sach- und Rechtsmängel nach Kaufrecht mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist erst mit der Übergabe der Sachen an den Erwerber beginnt. 3.Der Einlieferer beauftragt den Versteigerer, die übergebenen Briefmarken, Ganzstücke, philatelistische Literatur usw. (Versteigerungsgut). in seinem Namen und für seine Rechnung zu versteigern. Der Auftrag gilt für die nächstmögliche Auktion und für 2 nachfolgende Auktionen. Der Auftrag schließt auch das Recht des Versteigerers ein, im Rahmen der Auktion nicht verkaufte Lose innerhalb von zwei Monaten nach der Auktion unter sinngemäßer Anwendung des Einlieferungsvertrages freihändig zu verkaufen. 4.Die Bearbeitung von Einlieferungen erfolgt nach Vorliegen des Versteigerungsauftrages für Rechnung des Auftraggebers. Vom Versteigerungserlös (Zuschlagspreis) erhält der Versteigerer vom Auftraggeber eine Provision. Sie beträgt mindestens EUR 50,-, bei Einlieferungen mit einem Gesamtzuschlag bis EUR 2000,-- 10 %, bei Einlieferungen mit einem Gesamtzuschlag von EUR 2001,-- bis EUR 5000,-- 5 % und bei Einlieferungen mit einem Gesamtzuschlag von über EUR 5000,-- 0 %. 5.Die (Erst-)Aufbereitung des eingelieferten Versteigerungsgutes zu Auktionslosen obliegt dem Einlieferer, die Über- und Weiterverarbeitung sowie die Aufnahme in die Online Auktion erfolgt durch den Versteigerer. Die Einteilung, Gruppierung und Beschreibung der Lose wird vom Versteigerer nach seinen subjektiven Überzeugungen auf Grund umfassender Marktkenntnisse mit gebotener Sorgfalt sowie bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. 6.Mit Ausnahme von Literatur müssen Einlieferungen über mindestens ein Attest oder einen (Kurz-)Befund von anerkannten Prüfinstitutionen wie z. B. BPP, AIEP, BPA, RPSL oder sonstiger anerkannter Prüfer verfügen. 7.Der Versteigerer behandelt das ihm übergebene Versteigerungsgut mit größtmöglicher Sorgfalt. Er haftet für Schäden am Versteigerungsgut aber nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn er eine wesentliche Vertragspflicht wie z. B. die sorgsame Behandlung des Versteigerungsgutes verletzt hat. 8.Der Versteigerer ist berechtigt, das eingelieferte Gut selbst zu prüfen oder durch Dritte auf Kosten des Einlieferers auf Echtheit und Erhaltungszustand prüfen zu lassen. Versteigerungsgut, das eindeutig als Fälschung ermittelt wird, darf von Prüfern als solches gekennzeichnet werden. Erfolgt diese Feststellung eines Prüfers nach dem Verkauf im Auftrag des Käufers, hat der Einlieferer dem Käufer die Prüfgebühren zu ersetzen. 9.Die vom Einlieferer festgesetzten Schätzpreise für eingelieferte Positionen können vom Versteigerer in Absprache mit dem Einlieferer der Marktlage angepasst werden. 10.Der Versteigerer ist berechtigt, nicht verkaufte Lose um jeweils 20 % reduziert in den 2 nachfolgenden Auktionen anzubieten, es sei denn, der Einlieferer hat sein eingeliefertes Gut im Einverständnis mit dem Versteigerer limitiert. Bleiben limitierte Lose nach drei Online Auktion unverkauft, wird eine Pauschale von 5 % des Limitpreises als Aufwandsentschädigung erhoben. Porto und Versandkosten für Rücksendungen gehen zu Lasten des Einlieferers. 11.Zieht der Einlieferer seinen Versteigerungsauftrag zurück, so hat er einen Betrag von 25 % des Schätzpreises als pauschalen Ersatz für entstandene Kosten und entgangene Provision an den Versteigerer zu leisten. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens durch den Versteigerer bleibt davon unberührt. 12.Die nach dem Umsatzsteuergesetz anfallende Umsatzsteuer auf alle Leistungen (Provision, Spesen usw.) des Versteigerers wird offen in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob es sich um inländische oder ausländische Auftraggeber handelt. 13.Der Einlieferer verpflichtete sich bei sonstiger Haftung auf alle daraus folgenden Schäden bei seinem Versteigerungsobjekten weder selbst noch über Dritte mit zu bieten. Der Versteigerer ist ansonst berechtigt, solche Gebote aus der Auktion wieder zu entfernen und die IP-Adresse, von der diese Gebote abgegeben wurden, für die Auktionsplattform zu sperren. Die dadurch auflaufenden Kosten hat der Einlieferer zu tragen. 14.Die Abrechnung mit dem Einlieferer beginnt umgehend nach der Auktion. Die eingestellten Lose, Zuschläge und Abrechnungen kann der Einlieferer unter "MEINE LOSE" einsehen. Nach Eingang der Zahlungen und Ende von Reklamationsfristen wird der Verkaufserlös per Scheck oder Überweisung ausgezahlt. 15.Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dessen Aufträgen und aus dessen Zuschlägen in eigenem Namen - auch vor Gericht - geltend zu machen. Er ist aber nicht verpflichtet, gegen die Auktionsrechnung nicht bezahlende Käufer vorzugehen, sondern kann dies an den Einlieferer verweisen. Sofern der Versteigerer die ersteigerten Lose dem Käufer bereits ausgehändigt hat, steht er dem Einlieferer für den Erlös ein. 16.Der Versteigerer ist rechtlich gehalten, auf Verlangen dem Käufer den Einlieferer bzw. dem Einlieferer den Käufer namhaft zu machen. 17.Der Versteigerer ist berechtigt, Versteigerungsobjekte aus wichtigen Gründen vor und nach der Auktion aus der Versteigerung herauszunehmen und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung mündlich oder schriftlich - auch per E-Mail - aufzukündigen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere Zweifel an der erforderlichen Verfügungsbefugnis des Einlieferers, unrichtige Angaben des Einlieferers zu vertragsrelevanten Umständen oder das (auch nur veranlasste) Mitbieten des Einlieferers bei den von ihm eingelieferten Losen. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist der Versteigerer berechtigt, eine zusätzliche Gebühr von 25 % des festgesetzten Rufpreises, mindestens jedoch EUR 250.- zu verrechnen. 18.Erfüllungsort und Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Wiesbaden. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nur die deutsche Fassung der Einlieferungsbedingungen ist verbindlich. 19.Sollten Teile der Einlieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, oder sollten sie dies werden, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. Derartige Teile sollen durch solche ersetzt werden, die den betroffenen im mutmaßlichen oder tatsächlichen Parteienwillen am Nächsten kommen und Rechtswirksamkeit entfalten. Dasselbe gilt für die Auffüllung von Lücken. (Stand Sept./Okt. 2009)
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